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Beim Einblick in unsere Einnahmen als Evangelische Kirche, Kirchenbezirk und Kirchengemeinde, bemühen wir uns um höchstmögliche Transparenz.

Unsere Haushaltspläne sind öffentlich und nach Rücksprache mit den Gemeindepfarrer*innen oder unserer Verwaltung einsehbar.

Wer ganz genau wissen möchte, wofür die Evangelische Kirche ihre Einnahmen benötigt wird sehr detailliert fündig auf den Seiten der Evangelischen Kirche Deutschland (ekd).

Die Haupteinnahmequelle der Evangelischen Kirche sind die Kirchensteuern. Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der jeweiligen Bundesländer eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten.

Momentan raten viele Steuerberater*innen, um zu sparen, aus der Kirche auszutreten. Dies wird dann in Kollegen- oder Nachbarschaftsgesprächen weiter gegeben.

 

Kurzfristig scheinbar gespart, bedeutet somit für alle eine langfristige zusätzliche Belastung.

 

Natürlich stehen für uns seelsorgerliche und christliche Beweggründe im Vordergrund, um möglichst viele unserer Gemeindeglieder zu halten.

 

Beispiele aus der Lohnsteuertabelle 2020 bei einem Kirchensteuerhebesatz von 9 Prozent *

Monatseinkommen (brutto)ledig,
StKl. I;
verheiratet,
StKl. IV
verheiratet,
StKl. III
verheiratet,
1 Kind,
StKl. III/1
verheiratet,
2 Kinder,
StKl. III/2
2.000 EUR 15,89 EUR - - -
3.000 EUR 37,11 EUR 14,86 EUR 2,95 EUR -
3.500 EUR 48,94 EUR 24,13 EUR 10,12 EUR -
4.000 EUR61,57 EUR33,82 EUR18,99 EUR5,95 EUR

* In den Ländern Baden-Württemberg und Bayern beträgt der Kirchensteuerhebesatz 8%.

Quelle: https://www.ekd.de/kirchenfinanzen-45136.htm

 

Übrigens: "Wenn Sie aus der Kirche austreten, sparen Sie nicht wirklich die komplette Kirchensteuer, die Ihnen über das Jahr von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Sie müssen auch auf den Vorteil verzichten, die Kirchensteuer als Sonderausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abzuziehen."

Quelle und weitere Infos bwz. Rechenbespiele unter https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2020/107/kirchensteuer_kirchgeld

 

Der Kirchenaustritt ist keine Einbahnstraße. Ein Wiedereintritt ist ebenfalls kein Problem. Suchen Sie einfach den örtlichen Pfarrer auf. Dieser füllt dann innerhalb eines Gesprächs ein Formular mit Angaben zur Person aus und leitet es an die zuständigen Stellen weiter.

Weitere ausführliche Informationen zur Verwendung und Erhebung der Kirchensteuer sind zu finden unter

https://www.ekd.de/kirchenfinanzen-45136.htm


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Dekan: Peter Butz

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Telefon: 0 63 32/7 35 43